Gemeindeinitiative Beromünster, Gunzwil, Neudorf, Schwarzenbach
JA - zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi

Der Schlösslihang soll unverbaut bleiben!

Grundsätzliches

Das Begehren um Freihaltung wird von 800 Stimmberechtigten unterstützt und ist deshalb ein öffentliches Anliegen. Gemeinderat und Fachleute müssen dieses Anliegen ernst nehmen und Mittel und Wege suchen, um es zu verwirklichen.

Planerische Vorgaben

Gemäss Zonenplan muss für das aus mehreren Parzellen bestehende Areal eine einheitliche Gesamtplanung entwickelt werden.

 

Aus den Zonenbestimmungen geht hervor, dass eine Überbauung eigentlich unerwünscht war, dass aber, wenn gebaut wird, grösstmögliche Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild gefordert ist.

Zum Projekt

Das vorliegende Projekt ist auf maximale Rendite ausgerichtet und nimmt in keiner Weise Rücksicht auf die ortsbaulich und landschaftlich besonders empfindliche Lage. Dass Fachgutachten das anders beurteilt haben, ist nicht nachvollziehbar.

 

In einer Güterabwägung muss das Anliegen von rund 800 Stimmberechtigten ein grösseres Gewicht haben als Renditeüberlegungen von einzelnen Privaten.


Konsequenzen der Initiative

Die Annahme der Initiative hat noch keine direkte Auswirkung auf den Zonenplan und ist deshalb noch keine Grundlage für die Bemessung einer allfälligen Entschädigung.

 

Die Annahme der Initiative ist ein Auftrag an die Gemeinde, für das Gesamtareal neue planerische Festlegungen zu treffen.

 

Dabei muss der mit der Initiative verlangte Teil des Gesamtareals freigehalten werden. Für den Teilbereich, der überbaut werden darf, sind neue Zonenbestimmungen festzulegen.

 

Auf dieser Grundlage kann ein neues Projekt entwickelt werden. Die Frage einer Entschädigung kann erst abschliessend geklärt werden, wenn dieses Projekt vorliegt.


Grundsätze für Entschädigung

Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn eine Planungsmassnahme einer materiellen Enteignung gleichkommt.

 

 Weil bezogen auf das Gesamtareal eine angemessene bauliche Nutzung möglich bleibt, wird eine Entschädigung, wenn darauf überhaupt ein Anspruch besteht, nur bescheiden sein.

 

Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindestnutzung oder auf eine Mindestrendite besteht nicht.

 

Die Aussage, dass die Freihaltung der Schlössli-Höchi mit Millionenbeträgen entschädigt werden müsse, ist eine Behauptung ohne Grundlage und deshalb eine Irreführung der Stimmberechtigten, die von der Gemeinde klar zurückgewiesen werden muss.


Visualisierung der Baukörper durch IG Baukultur auf Basis der ausgesteckten Bauprofile.

Unser Anliegen

Das Inititativkomitee „IG Baukultur“ findet, dass alle Bürgerinnen und Bürger von Beromünster das Recht haben sollen, darüber zu entscheiden, ob der Schlösslihang ein naturnahes Stück Wiesland mit altem Obstbaumbestand, ein Naherholungsgebiet für alle bleiben kann oder ob unsere schützenswerte Landschaft, bzw. geschütztes Ortsbild mit Waldkathedrale, Stift, Fläcke durch monströse Einfamilienhäuser für Generationen beeinträchtigt und verschandelt wird. Das Initiativkomitee „IG Baukultur“ fordert, dass die Parzellen südlich des Fusswegs zum Schlössliwald ausgezont und somit nicht mehr überbaut werden können. Die Parzelle zwischen dem Fussweg und dem Schlössliweg soll jedoch weiterhin in der Wohnzone verbleiben. Bei Annahme der Gemeindeintiative sind die Baugesuche der Schenker und Schenker AG zu sistieren und der Gestaltungsplan entsprechend zu überarbeiten. Die Gemeindeinitiative „Ja, zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi“ soll zeitgleich, d.h. als Teil der Ortsplanungsrevision zur Abstimmung gebracht werden.

 

Wir wollen uns die freie Sicht auf unser Kulturerbe nicht nehmen lassen!

Unterstützen Sie uns im Kampf um ein Stück Alt-Möischter und gegen die Verschandelung unseres Ortsbildes

„JA - zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi“!


Unsere Kulturgüter

Der Spazierweg ist bereits auf dem Merianstich von 1642 sichtbar. Dieser verbindet ursprünglich das Chorherrenstift mit dem Schlössli und weiter die Waldkathedrale. Custos Ludwig Helmlin errichtete als Dank für die geglückte Pilgerreise auf dem Hügel eine Ölbergkappelle (abgebrochen) und das Jerusalemkreuz (geschützt). Dieser Weg ist im Inventar der historischen Verkehrswege und die letzte naturbelassene, unbebaute Verbindung zwischen dem Chorherrenstift und der Waldkathedrale. Beide sind Kulturgüter von nationaler Bedeutung und geniessen den höchsten Schutz.

Unsere Heimat

Der Weg markiert die wichtige Trennung zwischen Siedlung und Landschaft. Moränenhügel sind in Beromünster typischerweise nicht bebaut und geschützt. Nur einzelne Höfe oder Schlösschen liegen verstreut auf ihren Kuppen.
Die "Bänklialp" ist heute ein wichtiges Element des Radioweges und des Ortsmarketings. Von dort geniesst man einen schönen Postkartenblick auf die eindrückliche Stiftskirche, die Propstei, die Wälder und Hügelzüge mit den Sommerschlösschen. Genauso ist der Weg für viele von uns am frühen Auffahrtsmorgen ein liebgewonnenes Teilstück.

Situationsplan durch IG Baukultur auf Basis der eingereichten Unterlagen zum Gestaltungsplan, Abweichungen aufgrund der einsehbahen Dokumente  möglich

Jahrtausendelang vom Gletscher geformt, jahrhundertelang von den Menschen gepflegt,
in kurzer Zeit vom Investor zerstört.

Der Schlösslihang soll unverbaut bleiben!